Welche Aufgabenkreise gibt es?
Bei der Anordnung der gesetzlichen Betreuung werden die einzelnen Aufgabenkreise angeordnet. Der Betreuer darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden.
Die typischen Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge,
- Aufenthaltsbestimmung,
- Wohnungsangelegenheiten,
- Gesundheitsfürsorge,
- freiheitsentziehende Maßnahmen (Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern..),
- Anhalten und Öffnen der Post.
Dauer einer gesetzlichen Betreuung
Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht für einen bestimmten Zeitraum angeordnet. Spätestens nach sieben Jahren müssen die Voraussetzungen erneut überprüft werden. Stellt sich heraus, dass die Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben. Spätestens mit dem Tod des Betreuten endet die Betreuung.