Betreuungsbüro Hartmann

Der Betreute steht bei mir im Mittelpunkt

Was ist eigentlich wenn.....

...ich einen Unfall habe oder so krank oder behindert bin, dass ich mich nicht mehr um meine persönliche Angelegenheiten kümmern kann?

...ich nicht mehr mit einem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?

...für mich Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?

Wer sorgt dafür, dass meine Interessen und Rechte gewart bleiben?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Ehegatten, Kinder oder Eltern entgegen weit verbreiteter Annehme nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln und zu entscheiden.

Treffen Sie deshalb frühzeitig und unabhängig vom Alter Ihre persönliche Vorsorge, z.B. mit einer Betreuungsverfügung. Dadurch werden Ihre Wünsche berücksichtigt und Ihre Interesse gewart.

  • Rechtliche Betreuung nach dem BGB, BTG und FamFG
  • Hilfe auf Vollmachtsbasis und Bestellung durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht)
  • Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, HIV und Aids.
  • Hilfe von Menschen ohne festen Wohnsitz.


 

 
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